Führerschein & Zulassung
Was Sie fahren dürfen,
und was Sie dafür brauchen.
Diese Frage stellt fast jeder, der zum ersten Mal vor einem 45-km/h-Roller steht. Die Antwort ist einfacher, als die meisten erwarten — und sie steht weder im Coopop-Shop noch bei anderen Händlern.
Rugged GS · Scrambler · Bobber
Bis 45 km/h, höchstens 4 kW Dauer-Nennleistung. Dafür genügt die Führerscheinklasse AM — in Baden-Württemberg ab 15 Jahren, bundesweit sonst ab 16. Wer die Klasse B hat, darf ohne Zusatzprüfung fahren.
- Kennzeichen
- Versicherungskennzeichen, Wechsel jährlich zum 1. März
- Zulassung
- keine Kfz-Zulassung nötig, COC liegt bei
- Helm
- Pflicht
- Radwege
- nicht erlaubt — Fahrbahn
SG
250 Watt, Unterstützung bis 25 km/h. Damit ist der SG rechtlich ein Pedelec und wird wie ein Fahrrad behandelt.
- Führerschein
- keiner
- Mindestalter
- keines
- Kennzeichen
- keines
- Helm
- keine Pflicht, aber empfohlen
- Radwege
- erlaubt
Fragen
Was noch gefragt wird
Welcher Führerschein gilt für einen 45-km/h-Elektroroller?
Die Klasse AM. Sie gilt für Kleinkrafträder mit höchstens 45 km/h und maximal 4 kW Dauer-Nennleistung — das trifft auf Rugged GS, Scrambler und Bobber zu. In Baden-Württemberg kann die Klasse AM ab 15 Jahren erworben werden, bundesweit sonst ab 16. Wer einen Autoführerschein der Klasse B besitzt, darf diese Fahrzeuge ohne zusätzliche Prüfung fahren — Klasse AM ist darin enthalten.
Muss ein Elektroroller zugelassen werden?
Nein, nicht im Sinne einer Kfz-Zulassung mit Fahrzeugschein. Für Kleinkrafträder der Klasse L1e genügt ein Versicherungskennzeichen. Das bekommen Sie direkt bei einer Kfz-Versicherung, es kostet je nach Anbieter und Alter meist einen niedrigen zweistelligen bis mittleren zweistelligen Betrag pro Jahr und wechselt jedes Jahr zum 1. März die Farbe.
Gibt es eine Helmpflicht?
Für alle Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren, gilt Helmpflicht — also für Rugged GS, Scrambler und Bobber. Für den SG als Pedelec besteht keine Helmpflicht. Wir empfehlen trotzdem einen.
Was bedeutet „8 kW Spitzenleistung" neben „Klasse AM"?
Für die Einstufung in die Fahrzeugklasse zählt die Dauer-Nennleistung, und die liegt bei Scrambler und Bobber bei 4.000 Watt. Die 8 kW sind die kurzzeitig abrufbare Spitzenleistung beim Beschleunigen. Beide Angaben stehen nicht im Widerspruch — deshalb nennen wir auf dieser Seite immer beide.
Darf ich mit einem Elektroroller auf dem Radweg fahren?
Nein. Kleinkrafträder der Klasse L1e gehören auf die Fahrbahn, nicht auf den Radweg. Der SG dagegen ist rechtlich ein Fahrrad und darf Radwege benutzen.
Brauche ich für den SG wirklich gar nichts?
Richtig. Der SG unterstützt bis 25 km/h bei 250 Watt Nennleistung und gilt damit als Pedelec, also als Fahrrad. Kein Führerschein, kein Mindestalter, kein Versicherungskennzeichen, keine Helmpflicht. Eine private Haftpflichtversicherung ist trotzdem sinnvoll.
Was ist mit Winterbetrieb und Lagerung?
Die Akkus sollten über 0 °C gelagert und nicht tiefentladen werden. Wenn Sie das Fahrzeug über den Winter stehen lassen: Akku entnehmen, bei etwa halber Ladung an einem frostfreien Ort lagern und alle paar Wochen nachladen. Bei der Übergabe zeigen wir Ihnen das.